FACTORING
Zielgruppe:
- Unternehmen aller Branchen mit Liquiditätsbedarf
Kurzbeschreibung/Grundaussage:
- Verkauf von Buchforderungen gegen eine Prämie
- Neben der Finanzierungsfunktion (sofortige Gutschrift eines Teils des Rechnungsbetrages) sind auch die Sicherungsfunktion (Übernahme des Delkredererisikos) und Dienstleistungsfunktionen (Übernahme des Forderungswesens) üblich.
Relevanz:
- Liquiditätsfördernd durch teilweise Gutschrift des Rechnungsbetrages
Das Factoring ist ein probates Instrument zur schnelleren Realisierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Eigentlich handelt es sich beim Factoring nicht um eine Kreditvergabe, sondern um den realen Verkauf der Forderungen an ein zumeist spezialisiertes Finanzierungs- oder Kreditinstitut, den so genannten Factor. Unter Factoring versteht man also
- den vertraglich festgelegten, laufenden Ankauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit)
- durch einen Factor.
- In seltenen Fällen besteht auch die Möglichkeit, kurzfristige Forderungen einzeln zu verkaufen.
Die Abtretung der Forderungen kann wie bei einer Zession still oder offen erfolgen: Beim offenen (notifizierten) Factoring enthalten die Rechnungen des Vertragspartners den Hinweis, dass die Forderungen im Rahmen eines Factoring-Vertrages abgetreten werden und folglich unmittelbar an das Factoring-Institut zu zahlen ist.
Beim stillen (nicht-notifizierten) Factoring zahlen die Kunden weiter an ihren Lieferanten, da ihnen ja die Factoring-Beziehung nicht bekannt ist. Das Unternehmen leitet die eingegangene Zahlung an den Factor weiter.
- Factoringvertrag zwischen Unternehmen und Factor inkl. Kreditwürdigkeitsprüfung des Unternehmens durch den Factor
- Kaufvertrag zwischen Unternehmen und Abnehmer
- Lieferung an den Abnehmer (Debitor) mit Abtretungserklärung und Forderung vom Factor an den Debitor inkl. der Kreditwürdigkeitsprüfung des Debitors durch den Factor
- Bevorschussung (Kaufpreisanzahlung) an den Lieferanten – ca. 80–90 %
- Laufende Kreditüberwachung durch den Factor inkl. Debitorenbuchhaltung/Mahnwesen/Inkasso durch den Factor
- Zahlung des Debitors bei Fälligkeit
- Weiterleitung des restlichen Kaufpreises (10–20 %) an den Lieferanten durch den Factor
Aus Sicht des Factoring-Nehmers kann das Factoring folgende Funktionen übernehmen:
- Finanzierungsfunktion: durch den Ankauf und die Kreditierung der Forderung.
- Kreditsicherungsfunktion: durch die Übernahme des Delkredererisikos.
- Dienstleistungsfunktion: durch die Verwaltung des Forderungsbestandes:
- Debitorenbuchhaltung,
- Fakturierung,
- Forderungseinzug inklusive Mahnwesen,
- Erstellung von Umsatz- und Betriebsstatistiken,
- auch Ausarbeitung von Umsatzsteuer- und Vertreterprovisionsabrechnungen.
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"Frei das Auge, klar der Wille, ganz die Tat."
Franz Czerweny von Arland, Industrieller und Unternehmer